Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Gemeinde Heidenrod ist kurz davor, einen Flächennutzungsplan fertig zu bearbeiten und zu beschließen. Es werden Windvorrangflächen ausgewiesen und damit eine Ausschlusswirkung auf die übrigen Flächen erzeugt, so dass eine Verspargelung unserer Landschaft und Wildwuchs verhindert wird.
Nur zwei Flächen wurden nach einer fachlichen und rechtlichen Prüfung als Windvorranggebiete ins Auge gefasst.
Eine Fläche deckt den derzeit im Bau befindlichen Windpark an der B 260 ab, die zweite befindet sich in der Gemarkung Springen Am Hahnkopf.
Nachdem private Investoren diese zweite Fläche nutzen wollen und mit einem entsprechenden Antrag auf die Gemeinde zugekommen sind, hat die Gemeindevertretung am 19.09.14 beschlossen zu empfehlen, dass wieder, wie bei dem Windpark an der B 260, ein Bürgerentscheid klären soll, ob gemeindliche Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden.
Mittlerweile haben sich Initiatoren für die Vorbereitung eines Bürgerbegehrens gefunden. Es ist erforderlich, dass ca. 650 Heidenroder Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Antrag mit Ihrer Unterschrift unterstützen.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, direkt mitbestimmen zu können und unterstützen Sie den Antrag. Wenn Sie mit unterzeichnen wollen, sprechen Sie einfach eine/n unserer Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter an.
Nachfolgend ist Text und Begründung des beantragten Bürgerbegehrens abgedruckt, damit Sie sich vorab in Ruhe informieren können.
Demokratie lebt vom Mitmachen, seien Sie dabei!
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Text des Antrages:
Bürgerbegehren zur Windkraft in Heidenrod
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch dieses Bürgerbegehren beantragen wir, die Unterzeichner auf der Rückseite dieses Antrags, über die folgende Frage nach § 8 b der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) einen Bürgerentscheid herbeizuführen:
Sind Sie dafür, dass zur Erzeugung umweltfreundlicher, erneuerbarer Energie und zur Verbesserung der Einnahmesituation der Gemeinde südwestlich der Ortslage Springen im Bereich Hahnkopf/Hoher Weg (Gemarkung Springen Flur 8, Flurstück 1, Flur 9, Flurstück 5/1, Flur 10, Flurstück 66) zusätzlich zu zwei auf Privateigentum geplanten Windkraftanlagen, weitere zwei bis drei Windkraftanlagen auf gemeindeeigenen Grundstücken ermöglicht werden?
Begründung:
Der drohende Klimawandel macht eine Energiewende in Deutschland nötig und zwingt zum Ausbau der Gewinnung erneuerbarer Energien. Die Gemeinde Heidenrod kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Sie verfügt insbesondere für die Windkrafterzeugung über wertvolle Standortvorteile. Sie ist Eigentümerin von mehr als 4.600 ha Wald, insgesamt von annähernd 5100 ha Fläche. Die vorgeschlagenen Standorte liegen südwestlich von Springen in Richtung Wispertal/Dickschied auf dem sogenannten Hahnkopf und Schmandkopf auf ca. 460 m über Normalniveau. Sie bieten windgünstigen Platz für 4 – 5 Windenergiegroßanlagen. Alle Anlagen können in mehr als 1000 m Entfernung von bewohnten Grundstücken errichtet werden. Hierbei wird für die maximal 3 Anlagen auf Gemeindegrund eine Waldrodungsfläche von ca.
2 ha benötigt. Für die Rodungsflächen erfolgen Ersatzaufforstungen. Beeinträchtigungen der Bürger durch Schall- und Schattenentwicklung sind nicht zu erwarten.
Alle genannten Standorte liegen voll in der durch die Gemeindevertretung für den Flächennutzungsplan vorgesehenen Konzentrationszone für Windkraft.
4 Windenergieanlagen mit z.B. 2,5 Megawatt Nennleistung können rund 25 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen. Das entspricht dem normalen Jahresstromverbrauch von rund 28.000 Menschen. Hierbei bleiben der Umwelt jährlich über 30.000 Tonnen klimaschädlicher CO2-Emmissionen erspart, die bei der Erzeugung der gleichen Energiemenge durch Kohlekraft entstehen würden.
Für die Erfüllung der notwendigen Genehmigungsvoraussetzungen fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 80.000 an. Dieser Betrag ist erforderlich, um die Flächennutzungs- und Bebauungsplanung zu aktualisieren und die gesetzlich vorgeschriebenen Gutachten zu Schallimmissionen und Schattenwürfen, Landschaftsbildverträglichkeit, Turbulenzgefahr, Gefahren für die Vogelwelt, Fledermaus- und Hamstervorkommen, Artenschutz, Standsicherheit, Umweltverträglichkeit, Eingriffs- und Ausgleichsanforderungen einzuholen.
Demgegenüber kann die Gemeinde mit erheblichen Einnahmen rechnen. Diese betragen im geringstmöglichen Falle, nämlich der Verpachtung an Fremdbetreiber, pro Jahr und Anlage ca. 35.000 Pachtzins. Hinzu kommen nach Ablauf der Betriebskosten-Abschreibungen Gewerbesteuern in Höhe von ca. 10.000 pro Jahr und Anlage. Die Errichtung von Windkraftanlagen in Heidenrod schafft somit neben der Leistung eines wichtigen Beitrags zur Energiewende in Hessen zugleich eine der wenigen Möglichkeiten, die Einnahmesituation der Gemeinde nachhaltig zu verbessern.
Als Vertrauenspersonen benennen und ermächtigen wir Herrn Walter Weber, Dickschied, Frau Beate Borchers, Algenroth, und Herrn Werner Weber, Mappershain, zur Entgegennahme von Mitteilungen und Entscheidungen der Gemeinde sowie zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Gemeindevorstand.
Mit freundlichen Grüßen