Müssen falsche Behauptungen klargestellt werden?

Erste Planungen – rechts der Hupperter Sportplatz an der L3455. Hoher Flächenbedarf für das Rohholz im Vordergrund und Lagerhallen im Süden, Richtung Kemel, für die Fertigprodukte.

SPD Heidenrod  sagt  Ja !

 

  1. Die Standort-Lüge

 

Die Behauptung, das eingeleitete Verfahren könne die Grundlage schaffen, die Fabrik an einem anderen Standort zu errichten, ist unwahr.

 

Tatsache ist, dass für ein Flurstück von ca. 23 ha gegenüber des Hupperter Sportplatzes von der Gemeindevertretung am 26. Juni 2020 ein Aufstellungsbeschluss für eine entsprechende Gewerbeansiedlung gefasst wurde. Genau um dieses Verfahren geht es im Bürgerentscheid am 1. November 2020.

 

Der Investor benötigt nach der aktuellen Planung hiervon ca. 13 bis 15 ha. Die baulichen Anlagen werden in das Waldgrundstück eingebettet und werden mit wenigen Ausnahmen von der Grundstücksgrenze aus nicht zu sehen sein. Eine direkte Sichtbeziehung zur Ortslage Huppert besteht nicht.

 

Die Planung ist darauf abgestimmt, die Eingriffe in den vorhandenen Bewuchs so gering wie möglich zu halten und einen Teil des erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs auf dem Grundstück zu bewerkstelligen. Die Flächen­ver­siegelung wird auf ein Minimum beschränkt.

 

Schreckensbilder von Kraftwerken mit qualmenden Kühltürmen, wie in einem YouTube-Video von den Bürgerinitiativen eingestellt, sowie die aufgeworfene Frage nach alternativen Standorten innerhalb Heidenrods muss man als einen billigen Versuch werten, andere Ortschaften gegen das Projekt aufzubringen.

 

  1. Die Dioxin- und Krebs-Hysterie

 

Ängste zu schüren war in der Geschichte schon immer ein probates Mittel, des Volkes Stimme hinter sich zu bringen. Da kommt die Anwesenheit von giftigen und krebserregen­den Stoffen bei der Pyrolyse von Holz gerade recht, um die populistische Karte zu spielen.

 

Tatsache ist, dass die in Rede stehenden Anlagen als „technisch dicht“ im Sinne der in Deutschland anerkannten Regelwerke zu bewer­ten sind. Die nachgewiesenermaßen giftigen und krebserregenden Nebenprodukte werden einer Verbrennungsanlage zugeleitet, die keine Emissionen in einer für die Gesundheit und die Umwelt schädlichen Konzentration zulässt. Entsprechende Auflagen werden im Rahmen des Verfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutz­gesetz behördlicherseits angeordnet und über­wacht. Ähnliche Anlagen, die beispielsweise bei der Fa. Infraserv in Wiesbaden zur Verbren­nung von Abfallholz betrieben werden, können die vor­ge­schriebenen Grenzwerte, anders als  manche häuslichen Kleinfeuerungsanlagen, problem­­­los einhalten. Hier sollten wir Vertrauen in unsere geltenden Umweltgesetze haben. Wir leben in einem Land mit sehr strengen Vorschriften.

 

  1. Die Investoren-/Abschreibungs-Legende

 

Niemand in unserer Welt wird Geld investieren wollen, wenn daraus keine Gewinne resultieren. Auch bei hohen Abschreibungen muss es Ziel sein, einen jährlichen Überschuss für die Geldgeber zu erwirtschaften. Bestes Beispiel ist unser Windpark mit einer Investitionssumme von ca. 56 Mio. Euro und entsprechend hohen Abschreibungen. Heidenrod als Teilhaber kann trotz dieser hohen Abschreibungen in der Gesellschaft jährlich mit einer Ausschüttung von mehreren Hunderttausend Euro rechnen. Hinzu kommt noch die Gewerbesteuer, die auf die Unternehmensgewinne erhoben wird.

 

Deshalb unsere Bitte:

Gehen Sie am ­1. November zum Bürgerentscheid und sorgen Sie dafür, dass das Verfahren fortgeführt wird.

Ihre SPD Heidenrod

– Chancen nutzen

             – Zukunft gestalten

                            – Verantwortung tragen